Der Kreistag des Landkreises Straubing-Bogen
 
Der Kreistag ist die oberste Vertretung der Kreisbürger. Er entscheidet in allen wichtigen Angelegenheiten des Kreises und überwacht die Verwaltung, insbesondere hinsichtlich der Durchführung seiner Beschlüsse. Der Kreistag des Landkreises Straubing-Bogen setzt sich aus dem Landrat und 60 Kreisräten zusammen.
 
 
Mitglieder des Kreistags und der weiteren Gremien.
 
Die Wahlperiode des derzeit gewählten Kreistages läuft vom 1. Mai 2008 bis 30. April 2014.
 
Die Mitglieder des Kreistages und der Landrat werden alle sechs Jahre von den Landkreisbürgern gewählt. Der Landkreis wird durch den Kreistag verwaltet, soweit nicht der Landrat oder die Ausschüsse selbständig entscheiden. Der Geschäftsgang des Kreistages und der Ausschüsse ist in der Geschäftsordnung des Kreistags Straubing-Bogen geregelt.
 
Handbuch des Kreistages
Geschäftsordnung des Kreistages